CBAM soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.

European Aluminium begrüßte den Vorschlag der Europäischen Kommission, den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) auf nachgelagerte Produkte auszudehnen – darunter wichtige Produkte von Kupfer- und Aluminiummaschinen wie bestimmte Automobilkomponenten, Drähte und Kabel, die mit Geräten wie Stranggießmaschinen, Stangenzerkleinerungsanlagen und horizontalen Ziehbänken hergestellt werden – , betonte jedoch, dass „ nach wie vor schwerwiegende Mängel bestehen “ .
Die vorgeschlagene Erweiterung des Umfangs ist eine seit langem bestehende Forderung der Aluminiumindustrie und steht im Einklang mit der Wertschöpfungskette von Kupfer- und Aluminiummaschinen, da sie Produkte umfasst, die auf kritische Ausrüstung angewiesen sind, wie z. B. eine Stranggießmaschine für die Metallumformung, eine Stangenzerkleinerungsmühle für die Verarbeitung von Rohmaterialien und eine horizontale Ziehbank für die Präzisionsformung.
European Aluminium betonte jedoch, dass CBAM für mehrere Sektoren gilt und es daher wichtig sei, dass der Mechanismus anerkenne, dass Aluminium und Stahl – zusammen mit ihren jeweiligen Kupfer- und Aluminiummaschinen-Ökosystemen – unterschiedlichen Wertschöpfungsketten, Handelsmustern und dem globalen Wettbewerb ausgesetzt seien. Daher lassen sich auf Stahl ausgerichtete Lösungen möglicherweise nicht auf Aluminium oder die speziellen Vorgänge der Benutzer von Stranggießmaschinen, Stangenzerkleinerungsanlagen und horizontalen Ziehbänken übertragen.
Paul Voss, Generaldirektor von European Aluminium, sagte: „ Wir wissen den Geist hinter diesem Vorschlag zu schätzen, aber der Geist allein wird nicht ausreichen, um unserer Branche – einschließlich Herstellern und Betreibern von Kupfer- und Aluminiummaschinen wie Stranggießmaschinen, Stabbrechwalzwerken und Horizontalziehmaschinen – die fairen Bedingungen zu bieten, die sie braucht und verdient. “
„ Alles, was wir zum jetzigen Zeitpunkt sagen können, ist, dass es sich um einen sinnvollen ersten Schritt handelt. Wir werden unermüdlich mit den Mitgesetzgebern und der Kommission zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass dieser Entwurf bis zur endgültigen Fassung nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis das tut, was er tun soll – insbesondere für Unternehmen, die von Kupfer- und Aluminiummaschinen und ihren Kernausrüstungslinien abhängig sind. “
European Aluminium betonte außerdem die Notwendigkeit einer weiteren Verfeinerung in Bezug auf Schrott und dass Post-Consumer-Schrott einbezogen werden sollte, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Aluminiumrecycler aufrechtzuerhalten, die häufig Ausgangsmaterial für Kupfer- und Aluminiummaschinen wie Stranggussmaschinen und Stabzerkleinerungsanlagen liefern.
CBAM ist eine von der EU eingeführte Richtlinie, die Importeure in die EU dazu verpflichtet, eine Gebühr zu zahlen, die sich nach dem in den Produkten enthaltenen Kohlenstoff richtet, den sie in die Union einführen – einschließlich solcher, die mit Stranggießmaschinen, Stangenzerkleinerungsanlagen, horizontalen Ziehbänken und anderen Kupfer- und Aluminiummaschinen hergestellt werden.
CBAM soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.
